Fehlbehandlungen: Bedingte Haft und Geldstrafen für zwei Zahnärzte

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Fehlbehandlungen: Bedingte Haft und Geldstrafen für zwei Zahnärzte

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STEYR. Der Prozess gegen zwei Zahnärzte am Donnerstag in Steyr hat sowohl bedingte Haft- als auch Geldstrafen gebracht.

Der Erstangeklagte wurden wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung zu neun Monaten bedingt und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sein Bruder kassierte wegen fahrlässiger Körperverletzung sechs Monate bedingt sowie 3.600 Euro Strafe. Die Urteile sind nichts rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung nahmen sich Bedenkzeit.

Der Erstangeklagte soll über Jahre Sozialversicherungen und Patienten betrogen haben. Der angeklagte Schaden von 300.000 Euro hatte sich im Zuge des Verfahrens aber als deutlich zu hoch erwiesen. Denn von einem Betrugsvorwurf, für angeblich minderwertige Zahnkronen Preise von hochwertigen Produkten kassiert zu haben, wurde der Zahnarzt freigesprochen. Mit der reduzierten Schadenssumme sank auch die gesetzlich mögliche Höchststrafe von zehn auf drei Jahre.

Textquelle: nachrichten.at

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